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Warum die Cloud-ERP für Global Player unverzichtbar ist

Warum die Cloud-ERP für Global Player unverzichtbar ist

Mittlerweile sind nicht nur Großkonzerne im internationalen Handel tätig, auch der Mittelstand ist längst in einem globalen Handels- und Arbeitsumfeld angekommen. Dank Globalisierung ist es für jedes Unternehmen möglich, international tätig zu sein. Die Herausforderungen, die das mit sich bringt, sind vielfältig und schwierig zu meistern. Egal ob Sprachbarrieren, verschiedene gesetzliche Vorgaben oder die Vereinheitlichung von Prozessen. Wie Sie diese dank einer Cloud-ERP stemmen können, erklären wir Ihnen heute.


Mehrsprachig 

Nicht nur unter Mitarbeitern, auch im Umgang mit dem Kunden gibt es Sprachbarrieren zu überwinden. Damit Ihr Unternehmen diese überwinden kann, sind die meisten ERP-Anwendungen mittlerweile mehrsprachig. Neben der Sprache sind auch unterschiedliche Währungen oder Längen- und Gewichtseinheiten vorhanden.

Auch für Ihre Website finden sich hier verschiedene Sprachvarianten für Artikelbeschreibungen oder Rechnungen.


Aktualisierung in Echtzeit 

Ihre ERP-Software hilft Ihnen den Überblick zu behalten, da alle Daten in einer zentralen Datenbank gesammelt werden. Diese Datenbasis können Sie von überall aufrufen, um Produkt- oder Kundeninformationen oder Dokumente einzusehen.

Diese werden in Echtzeit aktualisiert, sodass es zu keinen Verzögerungen im Datenaustausch kommt und jede Niederlassung Ihres Unternehmens auf dem gleichen Stand ist – unabhängig der Zeitzone.


Standortunabhängig 

Um Ihre Cloud-ERP wie die myfactory nutzen zu können, brauchen Ihre Anwender lediglich ein Mobilgerät und Internetzugang. Das garantiert Ihrem Unternehmen zuverlässiges Arbeiten von überall aus und durch die vor allem kurzfristige Skalierbarkeit der Anwendung lassen sich neue Zugänge schnell und einfach realisieren. Auf der anderen Seite können diese Lizenzen bei geringerem Bedarf auch schnell wieder gekündigt werden. Die Kosten für das ERP sind somit kalkulierbar und transparent.

Durch die Standortunabhängigkeit haben Sie außerdem einen umfänglichen Blick auf alle Produktionsprozesse. Dadurch können Sie Ihr Unternehmen einfacher planen und steuern.


Länderspezifische Vorgaben 

In jedem Land gelten andere Steuerregelungen, sowie Vorgaben und Richtlinien für Zölle, Importe und Exporte und insbesondere innerhalb der EU gibt es strenge Datenschutzrichtlinien. All diese rechtlichen Vorgaben müssen Sie als Unternehmen überblicken. Das Cloud-ERP unterstützt Sie hierbei und bietet Ihnen die notwendige Rechtssicherheit.


Fazit 

Um als kleines oder mittelständisches Unternehmen international tätig zu sein, braucht es eine international anwendbare ERP-Lösung. Die myfactory bietet Ihnen das, vornehmlich durch das Speichern in der Cloud. Sie können hier nicht nur von überall aus auf die Anwendung zugreifen und arbeiten, sondern verlieren auch nicht den Überblick über die individuellen rechtlichen Vorgaben innerhalb eines Landes. Darüber hinaus garantiert Ihnen die Aktualisierung in Echtzeit effizientes und fehlerloses Arbeiten und die Mehrsprachigkeit des Systems sorgt für reibungslose Kommunikation.

Sie wollen ein internationales Unternehmen werden? Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Infrastruktur Ihres Unternehmens zu verbessern. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter info@fisel-solution.de zur Verfügung. 


Fünf Tipps für Mobiles Arbeiten mit dem Cloud-ERP

Fünf Tipps für Mobiles Arbeiten mit dem Cloud-ERP

Einer der Vorteile des Cloud-ERPs ist die Möglichkeit, von überall aus uneingeschränkt arbeiten zu können. Durch den mobilen Zugang haben Sie jederzeit und standortunabhängig Zugang auf Unternehmensdaten und interne Prozesse. Damit dies jedoch reibungslos gelingt, sollten Sie einige Tipps beachten.


1. Moderne Geräte bereitstellen

Damit die Nutzung reibungslos stattfinden kann, muss das gesamte Unternehmen mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet sein.


2. Umgang mit Geräten schulen

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die notwendige Infrastruktur bereitstellen, müssen Sie diese auch im richtigen Umgang mit dieser schulen. Alle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen sollten wissen, wie Sie das ERP und die Geräte zu bedienen haben. Außerdem sollten Fragen geklärt werden, was IM falle eines Verlustes des Geräts zu tun ist und ob Privatgeräte genutzt werden dürfen. 


3. ERP zur zentralen Plattform machen 

Anstatt handschriftliche Notizen zu machen, sollten Anwender sich darauf konzentrieren, das ERP, als zentrale Informationsplattform zu nutzen, damit jeder Arbeitsschritt und Fortschritte nachvollziehen kann und eine gute Kommunikation gewährleistet ist. Der Vorteil am ERP ist, dass Sie alle notwendigen Daten jederzeit abrufen und aktualisieren können.


4. Klare Regelungen 

Mobiles Arbeiten mit der Cloud-ERP bietet Ihnen unbegrenzte Möglichkeiten und genau aus diesem Grund ist es wichtig, hier klare Regeln zu setzen. Vorab sollte die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten, sowie Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien geregelt werden.

Solche Regelungen können je nach Unternehmen unterschiedlich aussehen und sollten individuell auf die Unternehmenskultur und seine Mitarbeiter abgestimmt sein.


5. Anwender betreuen und motivieren 

Vor allem zu Beginn sollten Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern eine Anlaufstelle für Fragen und Hilfe sein, damit das Mobile Arbeiten von Anfang an richtig funktioniert.

Insbesondere Mitarbeiter, die in der Vergangenheit nicht so viele Berührungspunkte mit dem ERP hatten, sollten Sie intensiv betreuen und Sie gegebenenfalls motivieren.

Weitere Änderungen seit dem 28. Mai 2022

Weitere Änderungen seit dem 28. Mai 2022

Neben der neuen Preisangabenverordnung mussten bis zum 28. Mai 2022 auch die Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht vorgenommen werden. Diese sollen die Verbraucherrechte in der EU stärken und für mehr Transparenz im Online-Handel gegenüber dem Kunden sorgen. Wir haben Ihnen eine kurze Übersicht erstellt, was es künftig zu beachten gibt.


Gefälschte Kundenbewertungen 

Rezensionen dürfen nur noch angezeigt werden, wenn sie von Kunden stammen, die das besagte Produkt tatsächlich erworben haben. Zudem muss angegeben werden, ob ein Unternehmen alle Bewertungen veröffentlicht oder ob diese gesponsert werden.

Kundenbewertungen, die durch Dritte erhoben wurden, sind nicht betroffen.

Es muss außerdem dargestellt werden, ob und wie die Sicherstellung erfolgt. Es handelt sich hierbei um eine „wesentliche Information“, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.


Verbraucher können Schadensersatz verlangen 

Zum ersten Mal haben Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen hat.


Änderungen im Widerrufsrecht 

Umfangreiche Informationspflichten von Händlern wurden auch auf digitale Inhalte ausgeweitet. Als Digitale Produkte gelten Produkte, die per Download bereitgestellt werden, wie Clouds, Streamingdienste oder Datei-Hosting.

Nun müssen Sie Kunden darauf hinweisen, dass auch für digitale Produkte die gesetzliche Mängelhaftung besteht und über die Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und gegebenenfalls technische Schutzmaßnahmen von digitalen Produkten informieren.

Zusätzlich gibt es ein Gesetz, das erstmals den Kauf von digitalen Inhalten mit personenbezogenen Daten kennt. Beim Erlöschen des Widerrufsrechts wird jetzt nämlich zwischen Verträgen unterschieden, bei denen Verbraucher Geld zahlen müssen und Verträgen, bei denen ausschließlich personenbezogene Daten als Zahlungsmittel genutzt werden.


Widerrufsbelehrungen 

Seit dem 28. Mai müssen diese zwingend eine Telefonnummer, dafür aber keine Faxnummer mehr enthalten.


Marktplätze 

Marktplatzbetreiber müssen für Kunden deutlich machen, ob es sich beim Verkäufer um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt. Zudem müssen sie auch angeben, welche Hauptparameter für das Ranking ausschlaggebend sind und wie die Gewichtung erfolgt. Versteckte Werbung darf dabei keinen Einfluss auf das Ranking haben, Werbeanzeigen müssen in den Suchergebnissen als solche gekennzeichnet sein.


Änderungen ab Juli 2022

Eine weitere Änderung, die durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge zustande kommt, ist das Einführen eines Kündigungsbuttons. Die Idee dahinter ist, dass online geschlossene Verträge auch online kündbar sein sollen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Implementierung eines solchen Buttons oder bei weiteren dieser Schritte.

Neue Preisangabenverordnung für Händler

Neue Preisangabenverordnung für Händler

Zum 28. Mai 2022 trat die neue Preisangabenverordnung in Kraft. Es gelten nun bei Preisermäßigungen für Waren neue Informationspflichten. Darüber hinaus ist auch gesetzlich geregelt, dass das Pfand separat zum Gesamtpreis angegeben werden muss. Auch bei den Grundpreisen änderten sich die zulässigen Einheiten.


Neue Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel 

Mit der neuen Verordnung treten erstmals Vorgaben in Bezug auf den vorherigen Preis in Kraft. Seit dem 28.05.2022 ist bei Preisermäßigungen auch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben.


Zulässige Einheiten ändern sich

Bei Grundpreisen gab es eine praxisrelevante Änderung zu zulässigen Grundpreiseinheiten. So müssen für nach Gewicht oder Volumen angebotene und beworbene Waren einheitlich ein Kilogramm bzw. ein Liter als Grundpreiseinheit angegeben werden.

Wichtig ist, dass mit der neuen Preisangabenverordnung die bisherige Ausnahme bei Waren, die das Nenngewicht oder Volumen von normalerweise 250 Gramm bzw. Milliliter nicht übersteigen, entfällt. Auch diese dürfen von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter nicht mehr abweichen.

  • Kein Händler sollte danach noch Grundpreise mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).
  • Ganz besonders sollten Händler aufpassen, die bisher bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter wegen der Identität Grundpreis mit Gesamtpreis, keinen Grundpreis angeben. Seit dem 28. Mai muss auch für solche Waren unbedingt der Grundpreis angegeben werden, und zwar in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter!


Pfand separat ausweisen 

Seit dem 28. Mai 2022 wird endlich auch die seit Jahren in Gerichten diskutierte Frage geregelt, ob das angegebene Pfand als Bestandteil des Gesamtpreises angesehen oder separat ausgewiesen werden sollte.

Sollten Sie hierzu in Ihrem Sage oder myfactory-System Änderungen vornehmen müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.