Neue Preisangabenverordnung für Händler

Zum 28. Mai 2022 trat die neue Preisangabenverordnung in Kraft. Es gelten nun bei Preisermäßigungen für Waren neue Informationspflichten. Darüber hinaus ist auch gesetzlich geregelt, dass das Pfand separat zum Gesamtpreis angegeben werden muss. Auch bei den Grundpreisen änderten sich die zulässigen Einheiten.


Neue Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel 

Mit der neuen Verordnung treten erstmals Vorgaben in Bezug auf den vorherigen Preis in Kraft. Seit dem 28.05.2022 ist bei Preisermäßigungen auch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben.


Zulässige Einheiten ändern sich

Bei Grundpreisen gab es eine praxisrelevante Änderung zu zulässigen Grundpreiseinheiten. So müssen für nach Gewicht oder Volumen angebotene und beworbene Waren einheitlich ein Kilogramm bzw. ein Liter als Grundpreiseinheit angegeben werden.

Wichtig ist, dass mit der neuen Preisangabenverordnung die bisherige Ausnahme bei Waren, die das Nenngewicht oder Volumen von normalerweise 250 Gramm bzw. Milliliter nicht übersteigen, entfällt. Auch diese dürfen von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter nicht mehr abweichen.

  • Kein Händler sollte danach noch Grundpreise mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).
  • Ganz besonders sollten Händler aufpassen, die bisher bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter wegen der Identität Grundpreis mit Gesamtpreis, keinen Grundpreis angeben. Seit dem 28. Mai muss auch für solche Waren unbedingt der Grundpreis angegeben werden, und zwar in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter!


Pfand separat ausweisen 

Seit dem 28. Mai 2022 wird endlich auch die seit Jahren in Gerichten diskutierte Frage geregelt, ob das angegebene Pfand als Bestandteil des Gesamtpreises angesehen oder separat ausgewiesen werden sollte.

Sollten Sie hierzu in Ihrem Sage oder myfactory-System Änderungen vornehmen müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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