Recht auf Information - Was ist das?

Immer wieder fällt im Zusammenhang mit der Datenschutz Grundverordnung der Begriff „Recht auf Information“ oder „Artikel 13“. Ich möchte Ihnen in dieser Mail kurz erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie den Artikel 13 für Ihr Marketing nutzen können.

Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung besagt folgendes: „Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: […]“. Es folgt eine Auflistung der Informationen, die mitgeteilt werden müssen.

Artikel 13 oder das Recht auf Information geben also vor, welche Information eine Betroffene Person (also die Person, deren Personenbezogenen Daten verarbeitet werden) von Ihnen erhalten muss, wenn Sie die Daten dieser Person erheben. Wichtig ist, dass das nicht nur der Fall ist, wenn die Daten online erhoben werden (bspw. per Eintragungsformular), sondern auch offline, im Ladengeschäft oder am Telefon. Sie sollten also, für den Fall, dass Sie personenbezogene Daten erheben (hier zählt theoretisch auch das Entgegennehmen einer Visitenkarte), Ihre Informationen gemäß Artikel 13 immer parat haben.

Aus marketingtechnischer Sicht ist das Thema Transparenz unheimlich wichtig. Die Vielzahl an Mitbewerbern und Marktbegleitern ist, gerade im Online Business, ein Faktor, der viele Unternehmen aber auch viele Kunden vor eine große Herausforderung stellt: Für den Unternehmer stellt sich die Frage, wie man sich von der Konkurrenz absetzt und für den Kunden stellt sich die Frage, welcher Anbieter der richtige ist.

Oftmals trifft der Kunde seine Kaufentscheidung dann auf Basis eines einfachen Gefühls, auf Basis des Vertrauens, dass er den verschiedenen Anbietern schenkt. Hier gilt dann die einfache Regel: Wer am meisten Vertrauen schafft, der verkauft auch!

Je transparenter und offener Sie auftreten, desto mehr zeigen Sie Ihren Interessenten und Kunden, dass Sie ein vertrauenswürdiger Partner und Verkäufer sind. Hier kommt der Artikel 13 wieder ins Spiel. Mit der Erfüllung und teilweise auch mit der Übererfüllung dieser Pflichten schaffen Sie sich einen unschlagbaren Vertrauensvorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern.

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