Weitere Änderungen seit dem 28. Mai 2022
Neben der neuen Preisangabenverordnung mussten bis zum 28. Mai 2022 auch die Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht vorgenommen werden. Diese sollen die Verbraucherrechte in der EU stärken und für mehr Transparenz im Online-Handel gegenüber dem Kunden sorgen. Wir haben Ihnen eine kurze Übersicht erstellt, was es künftig zu beachten gibt.
Gefälschte Kundenbewertungen
Rezensionen dürfen nur noch angezeigt werden, wenn sie von Kunden stammen, die das besagte Produkt tatsächlich erworben haben. Zudem muss angegeben werden, ob ein Unternehmen alle Bewertungen veröffentlicht oder ob diese gesponsert werden.
Kundenbewertungen, die durch Dritte erhoben wurden, sind nicht betroffen.
Es muss außerdem dargestellt werden, ob und wie die Sicherstellung erfolgt. Es handelt sich hierbei um eine „wesentliche Information“, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Verbraucher können Schadensersatz verlangen
Zum ersten Mal haben Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen hat.
Änderungen im Widerrufsrecht
Umfangreiche Informationspflichten von Händlern wurden auch auf digitale Inhalte ausgeweitet. Als Digitale Produkte gelten Produkte, die per Download bereitgestellt werden, wie Clouds, Streamingdienste oder Datei-Hosting.
Nun müssen Sie Kunden darauf hinweisen, dass auch für digitale Produkte die gesetzliche Mängelhaftung besteht und über die Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und gegebenenfalls technische Schutzmaßnahmen von digitalen Produkten informieren.
Zusätzlich gibt es ein Gesetz, das erstmals den Kauf von digitalen Inhalten mit personenbezogenen Daten kennt. Beim Erlöschen des Widerrufsrechts wird jetzt nämlich zwischen Verträgen unterschieden, bei denen Verbraucher Geld zahlen müssen und Verträgen, bei denen ausschließlich personenbezogene Daten als Zahlungsmittel genutzt werden.
Widerrufsbelehrungen
Seit dem 28. Mai müssen diese zwingend eine Telefonnummer, dafür aber keine Faxnummer mehr enthalten.
Marktplätze
Marktplatzbetreiber müssen für Kunden deutlich machen, ob es sich beim Verkäufer um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt. Zudem müssen sie auch angeben, welche Hauptparameter für das Ranking ausschlaggebend sind und wie die Gewichtung erfolgt. Versteckte Werbung darf dabei keinen Einfluss auf das Ranking haben, Werbeanzeigen müssen in den Suchergebnissen als solche gekennzeichnet sein.
Änderungen ab Juli 2022
Eine weitere Änderung, die durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge zustande kommt, ist das Einführen eines Kündigungsbuttons. Die Idee dahinter ist, dass online geschlossene Verträge auch online kündbar sein sollen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Implementierung eines solchen Buttons oder bei weiteren dieser Schritte.